Testament verfassen

Die weitgehend bekannteste und kostenlose Testamentsform ist das Verfassen des eigenhändigen Testaments. Bei dieser Testamentsform braucht der Erblasser lediglich Papier und Stift, muss sich noch über die Erbregelung im Klaren sein, um sie dann rechtlich sicher zu formulieren.

Einfach und kostenlos ist dies, weil man für die Aufsetzung nicht zwingend notarielle oder anwaltliche Hilfe benötigt. Gleichzeitig kann ein Erblasser, je nach der  Vermögenshöhe, mit dem eigenhändigen Testament viel Geld sparen, denn der Notar verlangt natürlich Gebühren.

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Testament Vorlage








Testament verfassen – Vorteile des eigenhändigen Testaments

Es ist in der Regel sehr einfach, ein eigenhändiges Testament zu verfassen. Der Erblasser schreibt seine Vorgaben bezüglich der Nachlassverteilung handschriftlich auf. Das Testament wird mit Ort und Datum versehen unterschrieben und ist damit gültig. Der Text sollte ohne Widersprüche und klar in der Aussage verfasst sein.

Es entstehen zwar keine Notar- oder Anwaltskosten, doch genau diese klare Formulierung bereitet vielen Menschen Probleme. Das eigenhändig verfasste Testament kann allerdings jederzeit und ohne bürokratische Hürden auch wieder geändert werden.

Testament eigenhändig verfassen – Nachteile

Mit dem Verfassen des eigenhändigen Testamentes könnten allen Beteiligten möglicherweise auch Nachteile entstehen. Diese Nachteile könnten mit der Aufsetzung des notariellen Testaments umgangen werden. Eine konkrete Gefahr besteht darin, dass ein eigenhändiges Testament nach Ihrem Ableben nicht gefunden wird.

Es könnte auch noch sein, dass es vielleicht gefunden wird, und aufgrund seines unbequemen Inhalts unterschlagen wird. Fälschungssicher ist ein eigenhändig verfasstes und zu Hause aufbewahrtes Testament nicht. Wenn das Testament in amtlicher Verwahrung liegt, wird es nach Ihrem Ableben vom Nachlassgericht den Erben eröffnet.

Ein weiterer Nachteil liegt zudem noch in der Anfechtbarkeit des eigenhändig verfassten Testaments. Oft gemachte Formfehler, die eine Anfechtbarkeit begründen sind: eigenhändige maschinenschriftliche Testamente, nicht unterschriebene oder undatierte Testamente. Auch sehr häufig werden inhaltlich widersprüchliche Testamente zumeist teilweise angefochten. Nur ein Drittel aller eigenhändig verfassten Testamente werden auch tatsächlich so ausgeführt, wie sie vom Verstorbenen ursprünglich angedacht waren.

Verfassen eines eigenhändigen Testaments

Damit Ihr eigenhändig verfasstes Testament möglichst nicht angefochten wird, sollten Sie beim Verfassen die folgenden Punkte beachten:

  • Verfassen Sie das Testament vom ersten bis zum letzten Buchstaben unbedingt handschriftlich. Kein Zusatz erfolgt mit dem Computer
  • Ihr Testament sollte mit dem
  • Vor- und Nachnamen unterschrieben und mit Ort und Datum versehen sein
  • Muss Ihr Testament auf mehreren Blättern verfasst werden, dann bitte alle Blätter durchnummerieren und jedes einzelne unterschreiben
  • Alte Testamente werden beim Neuverfassen am Besten vernichtet, dann kann nicht aus Versehen ein ungültiges Testament zum Zug kommen
  • Benennen Sie ihre eigenen Personalien und auch die, der Erben im Testament möglichst genau an.

Erst wenn alles genau beachtet wird, ist das Testament formell rechtsgültig