Testament schreiben

Wenn ein Mensch sein Testament schreiben möchte, sollte er sich im Vorfeld über die gesetzliche Erbfolge und das Verwandtenerbrecht informieren. Das gesetzliche Erbrecht ist in Teilen zwar außer Kraft gesetzt, wenn der Erblasser ein Testament schreibt dies gilt jedoch nicht, wenn das Testament aus irgendeinem Formfehler heraus ungültig ist.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Verfügungen, die Sie in ein Testament schreiben, vorrangig sind und die gesetzliche Erbfolge ausschließen.

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Testament Vorlage








Testament schreiben – Pflichtteilsrecht

Der Gesetzgeber geht in den §§ 1922 ff BGB im Grundsatz davon aus, dass der Erblasser in erster Linie seine direkten Nachfahren und den Ehepartner als Erben in sein Testament schreiben wird.

Kinder erben ohne eine besondere Verfügung untereinander zu gleichen Teilen (§ 1924 BGB). Auch das Recht der unehelichen Kinder hat sich im Laufe der letzten Jahre sehr gewandelt und zwar zu deren Gunsten. Ein nichteheliches Kind ist ebenso wie die ehelichen ein Abkömmling seines Vaters und somit ein Erbe der ersten Ordnung. Die volle erbrechtliche Gleichstellung besteht jedoch erst für ab dem 1.4.1998 eingetretene Nachlässe.

Auch der überlebende Ehepartner hat ein Pflichtteilsrecht. Diese Pflichtteilsrechte sollte ein Erblasser beim Schreiben seines Testaments berücksichtigen.

Testament schreiben – Ausgleich einer Pflegeleistung oder Mithilfe

Kinder, die mitarbeiten im Haushalt, oder in der Firma des Erblassers, die in irgendeiner Weise in hohem Maße zur Vermehrung des Vermögens beigetragen haben, erwerben durch diese Leistungen einen besonderen Ausgleichsanspruch gemäß § 2057a BGB.

Das Gleiche gilt ebenso für ein Kind, das ohne eigenes berufliches Einkommen den Erblasser gepflegt hat. Diese Abkömmlinge können von den weiteren Geschwistern eine Ausgleichung aus dem Nachlass verlangen. Die Höhe dieses Anspruchs muss im Einzelfall geprüft werden.

Testament schreiben – Auswirkungen der Scheidung

Bei der Trennung von Ehepaaren, also schon vor der Scheidung, gilt eine neue erbrechtliche Regelung. Das gemeinschaftliche Testament wird in diesem Fall auch gemeinsam aufgehoben.

Es könnte allerdings auch durch einen Ehepartner allein widerrufen werden. Dieser einseitige Widerruf des gemeinschaftlichen Testaments im Falle der Trennung muss dem anderen Partner per Gerichtsvollzieher zugestellt werden, denn erst nach der Zustellung wird ein Widerruf rechtswirksam. Nur eine Trennung ändert das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht des Partners nicht.

Testament schreiben – wer befriedigt die Pflichtteilsansprüche?

Der Pflichtteilsanspruch ist beim Schreiben des Testaments stets zu berücksichtigen. Das Pflichtteil ist stets ein Geldanspruch und er richtet sich gegen die Erben. Die Erben sind grundsätzlich zur Erfüllung des Pflichtteils verpflichtet. Ein Pflichtteil ist nie ein Anspruch auf Sachleistungen. Sachleistungen werden in Form eines Vermächtnisses in das Testament geschrieben.

Der Pflichtteilsanspruch verjährt, wenn er nicht innerhalb von drei Jahren geltend gemacht wird. Kein Pflichtteilsberechtigter wird durch das Nachlassgericht oder durch den Erben auf diese Ansprüche hingewiesen.

Testament schreiben – Vorsorge für die Familie

Jeder Erblasser hat die Absicht, nicht nur gut, sondern auch richtig vorzusorgen  durch das Schreiben eines Testaments. Natürlich kann das Testament auch mit Hilfe eines Notars oder eines Anwalts und unter Beteiligung eines Steuerberaters geschrieben werden. Auch eine Hinterlegung von notariellen Vollmachten, kann bei plötzlichen Todesfällen helfen, dass die notwendigen Maßnahmen in Ihrem Sinne erfolgen.

Viele glauben immer noch, dass eine sorgfältige handschriftliche Abfassung des Testaments nicht erforderlich ist. Sie vertrauen auf die Erbfolge nach dem Gesetz. Die gesetzliche Erbfolge ist jedoch in vielen Fällen keine gute  Erbfolgeregelung. Wenn nach dem Ableben kein Testament vorhanden ist, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge und dadurch entsteht zwangsläufig die ungeliebte Erbengemeinschaft. Keiner der Erben kann über einzelne Wertbereiche des Vermögens verfügen. Der komplette Nachlass wird ein gemeinschaftliches Vermögen. Fast alle Erbengemeinschaften sind zudem auch Streitgemeinschaften.

Für Firmeninhaber stellt sich die bange Frage: „Ist die Gesellschaft noch handlungsfähig nach meinem Ableben?“

Testament schreiben – Fazit

Ein kluger Erblasser befasst sich mit all diesen Fragen und regelt seinen Nachlass zum Wohle der Familie, indem er solche Streitigkeiten vermeidet. Wenn es gar nicht anders beim Schreiben Ihres Testaments zu bewerkstelligen ist, kann auch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers empfohlen werden, der in Ihrem Sinne die Verfügungen des Testaments umsetzt.