Testament erstellen

Jeder Mensch ist gut beraten, wenn er frühzeitig daran denkt, ein Testament zu erstellen und damit die Vermögensübertragung auf die nächste Generation zu regeln.

Zudem können auch alle zehn Jahre steuerliche Freibeträge wieder neu ausgenutzt werden. Das ist auch gültig bei der Übertragung einer Firma oder eines Betriebsvermögens. Auch das bei Eheleuten äußerst beliebte Berliner Testament zu erstellen kann, muss jedoch nicht in jedem Erbfall die optimale Lösung sein. Man muss auch hier immer den Einzelfall ansehen.

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Testament Vorlage








Testament erstellen – ein kluger Rat kann Geld wert sein

Ein kluger Rat kann beim Erstellen des Ehegatten Testaments zu einer großen Ersparnis bei der Erbschaftssteuer führen. Hierbei hat Ihre eigene Absicherung im Alter oberste Priorität.

Fachleute empfehlen die Beratung durch einen Anwalt oder einen Notar, beim Erstellen des Testaments. Notare und Anwälte wissen Bescheid auf diesem Gebiet, diese umfassende Kenntnis über das gesetzliche Erbrecht und seine Rechtsfolgen muss ein Erblasser natürlich auch bezahlen. Sie erhalten zuerst einen schriftlichen Entwurf des Testaments, den können Sie in Ruhe prüfen, denn wichtig ist schließlich, dass die Zielsetzung Ihren Wünschen entspricht.

Testament erstellen – Unterschiede

Wenn Sie ein privatschriftliches Testament verfassen, muss es vom ersten bis zum letzten Wort auch handschriftlich erstellt sein.

Im Unterschied zu diesem handschriftlich erstellten Testament ist das notarielle Testament in der Regel mit dem Computer abgefasst. Es wird von dem Erblasser vor den Augen des Notars unterschrieben. Anschließend bestätigt der Notar mit seiner Unterschrift die Richtigkeit des Dokuments und hinterlegt es versiegelt.

Notare und Anwälte, die Ihr Testament erstellt haben, stehen diesbezüglich selbstverständlich unter Schweigepflicht. Niemand erhält zu Ihren Lebzeiten, ob Sie ein Testament erstellt haben und was darin steht. Wenn Sie ihr eigenes Testament in Verwahrung geben, wird das Original ebenfalls versiegelt und hinterlegt beim Amtsgericht, bei dem Sie Ihren Wohnsitz haben.

Testament erstellen – Kosten notarielles Testament

Nach dem Erstellen eines notariellen Testaments fallen Gebühren des Notars nach der Kostenordnung an. Die Notargebühren werden nach dem Vermögen zum Zeitpunkt der Testamentserstellung, unter Abzug aller Schulden, berechnet. Diese Gebühren sind gesetzlich in einer Gebührenordnung festgelegt.

Das Einzeltestament kostet bei einem Vermögenswert von beispielsweise 100.000 € =  207 € und bei einem gemeinschaftlichen oder Ehegattentestament fällt die doppelte Gebühr an, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Testament erstellen – Erbschein

Ein notarielles Testament ersetzt dem Erben den Erbschein, denn dieser kostet ebenfalls Gebühren. Wenn ein Erbe ein notarielles Testament vorweisen kann, benötigt er keinen Erbschein. Die Kosten für den Antrag auf die Erteilung eines Erbscheins und für das Ausstellen des Erbscheins entfallen. Der Erblasser spart hierdurch nur bedingt, denn der Erbe muss diese Gebühren bezahlen.