Testament handschriftlich

Wer im handschriftlichen Testament den Hauptteil des Erbes erhält, wird auch als Erbe bezeichnet. Dieses Erbe bringt Recht und Pflichten mit sich.

Jede lebende Person und auch eine juristische Person (ein Verein, ein Kegelclub usw.) kann Erbe werden. Auch ein Kind im Mutterleib kann im handschriftlichen Testament als Erbe eingesetzt werden. Es tritt sein Erbe eben nach der Geburt an. Man kann im handschriftlichen Testament auch jede gemeinnützige Institution als Erben einsetzen.

Einzig der Alleinerbe kann auch allein entscheiden, was mit dem Nachlass geschehen soll. Der Alleinerbe tritt mit dem Erbfall mit allen Rechten und Pflichten an die Stelle des Verstorbenen. Er kann sofort geerbte Immobilien vermieten oder verkaufen und er muss im Gegenzug auch die Schulden des Erblassers bezahlen.

Testament   handschriftlich – wie erstellen?

Jedes Testament kann grundsätzlich vom Erblasser auch handschriftlich erstellt werden. Das handschriftliche Testament muss, wie der Name schon sagt auch komplett, das heißt vom ersten bis zum letzten Wort, auch handschriftlich geschrieben sein.

Außerdem muss es zwingend auch vom Erblasser handschriftlich unterschrieben werden. Zur Vervollständigung sollte es ebenso noch mit Ort und Datum komplettiert werden. Nicht ein Wort darf mit der Schreibmaschine geschrieben, alles muss handschriftlich geschrieben sein.

Testament handschriftlich Beispieltext

Eine einfache Form eines handschriftlichen Testaments mit einem Verrmächtnis an die Tochter und weiteren Verfügungen, den Sohn betreffend:

„Mein Testament
Ich setze meinen Ehemann (Name des Erben), geboren am ……, als Alleinerben ein. Unsere Tochter Friedericke, geboren am ……, erhält als Vermächtnis meinen Schmuck und 5.000 € Bargeld. Unser Sohn Friedrich hat zu meinen Lebzeiten ein Grundstück übertragen bekommen im Wert von 100.000 Euro (in Worten Hunderttausend Euro). Er muss sich diesen Wert auf seine Pflichtteilsansprüche anrechnen lassen.

(Ort), den (Datum)
Unterschrift (Name)“

Wenn Sie ein handschriftliches Testament neueren Datums verfassen, gilt stets nur das zuletzt geschriebene Testament. Mit Abfassung eines neuen, wird das ältere Testament entweder ungültig oder es kann auch widerrufen werden. Wenn das handschriftliche Testament mit dem Computer ergänzt wurde, ist es stets unwirksam. Mündliche Schenkungsversprechungen für die Zeit nach dem Ableben sind vor Gesetz unwirksam, es zählt nur das geschriebene Wort im Testament.

Testament handschriftlich und das Vermächtnis

Nicht jeder, in einem handschriftlichen Testament bedachte, wird auch Erbe. Wer einen bestimmten Betrag oder einen Gegenstand, also kleinere Zuwendungen erhalten soll, erhält ein Vermächtnis. Der Vermächtnisnehmer ist nicht Erbe, sondern er hat Anspruch auf die Aushändigung des Vermächtnisses. Er ist aufgrund der Bestimmung des handschriftlichen Testaments Eigentümer des ihm zugedachten Gegenstandes geworden.

Daraus resultiert entsprechend ein Forderungsrecht gegen den Erben. Der Erbe ist verpflichtet zur Erfüllung des Vermächtnisses.

Testament handschriftlich – die Hinterlegung

Ein handschriftlich erstelltes Testament können Sie auch beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen. Es ist empfehlenswert, dies auch zu tun.

Man sollte ein Testament nicht unbedingt zu Hause liegen lassen. Jedermann ist zwar verpflichtet, ein gefundenes Testament beim Amtsgericht abzugeben, doch schnell kann auch das Gegenteil der Fall sein. Wenn ein handschriftliches Testament von einem Menschen gefunden wird, der vielleicht enterbt wurde, ist dies nicht ganz auszuschließen.

Testament handschriftlich – Besonderheiten

Besondere Regeln gelten für Behinderte oder Geschäftsunfähige, denn sie können oft kein handschriftliches Testament fertigen. In diesem Falle kann generell ein notarielles Testament empfohlen werden.